Rettet uns der Verfassungsgerichtshof?
„Das Warten ist die grausamste Vermengung von Hoffnung und Verzweiflung, durch die eine Seele gefoltert werden kann.“
(René Prudhomme, erster Nobelpreisträger für Literatur 1901)
Verordnungsprüfungsverfahren
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 26. Jänner 2022 offenbar ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister Mückstein ein Konvolut an Fragen zur Pandemie übermittelt. Laut Dokument hat der Gesundheitsminister für eine Antwort bis zum 18. Februar 2022 Zeit.
Das entsprechende Dokument kursiert in verschiedenen Online-Medien. Seine Echtheit ist vom Gerichtshof noch nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert worden. Sollte sich das Schreiben als authentisch herausstellen, gerät der Grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und mit ihm die ganze Regierung in schwere Erklärungsnot. Denn es geht um Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren.
Im Einzelnen möchte der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH dazu gerne die Begründung. Weiters ersucht der VfGH um eine Aufschlüsselung der Covid Todes- & Hospitalisierungsfälle.
Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen sei. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen sei. Weiters muss der Gesundheitsminister die Frage beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-,Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senke. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“.
Darüberhinaus interessiert den VfGH das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen.
Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen und selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ wird hinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.
Schließlich ersucht der VfGH um Auskunft, ob es richtig sei, dass es 2021 weniger Covid-Tote aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.
Zusammenfassung nach Chris Veber (Ex-Grüner, Ex-Philosoph, Unternehmer, freier Journalist).
Bislang noch unbestätigtes Dokument:
Update:
Die Medienbeginnen zu berichten!
Gesundheitsressort erhielt VfGH-Fragen zu Coronamaßnahmen
Quelle: ORF News
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen.
https://orf.at/stories/3245589/
Quelle: Kronen Zeitung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt.
https://www.krone.at/2615664?amp=1
Quelle: Kleine Zeitung
Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs bestätigt gegenüber der Kleinen Zeitung die Echtheit des Papiers: „Das Dokument ist authentisch.
Quelle: Salzburger Nachrichten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Coronamaßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt, die der APA vorliegen.
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