„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
Jean-Jacques Rousseau
Derzeit gibt es drei aktuelle Volksbegehren zur Impfpflicht: Alle können online mit Handysignatur/Bürgerkarte unterschrieben/unterstützt werden oder bei der Gemeinde / Magistrat:
1. „Keine Impfpflicht“ (initiiert von RA von Scheer & Höllwarth mit bereits 100 000 Unterstützungserklärungen):
2. „Impfpflicht-Abstimmung: NEIN respektieren!“
3. Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht“
WAS KANN ICH TUN? Szenarien
- Ich werde von der Polizei angehalten
- Ich bekomme eine Anzeige bzw. eine Mitteilung an die BH/ Magistrat
- Ich bekomme eine Aufforderung per Brief, mich binnen einer Frist impfen/ nachimpfen zu lassen
- Wenn ich das nicht mache, dann bekomme ich
a. ein Organstrafmandat –>
- zahlen
- nicht zahlen (= Rechtsmittel) –> Anzeige
b. eine Anzeige oder sofort einen Bescheid
Verständigung nach ca. 2 Wochen: Aufforderung zu zahlen; gegen diese Strafverfügung kann ich das Rechtsmittel des Einspruchs einbringen – binnen 14 Tagen ab Zustellung = Achtung Frist: Der Tag nach dem Tag der Hinterlegung des Briefes ist der 1. Tag!!
Kurzfassung
- Ruhe bewahren.
- Auf keinen Fall bezahlen!!
- Einspruch: = Verwaltungsstrafverfahren –> Einspruch ausführen: Grund muss sein: Ich kann mir Strafe nicht leisten, sie ist mir zu hoch –> durch diese Begründung muss eine Verhandlung am Landesverwaltungsgericht stattfinden
keine Panik: früheste Strafen können ab 15.März ausgesprochen werden –> vorformulierte Muster auf der Homepage herunterladen
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