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„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

Jean-Jacques Rousseau

https://www.youtube.com/watch?v=-jYR2622mo4

Derzeit gibt es drei aktuelle Volksbegehren zur Impfpflicht: Alle können online mit Handysignatur/Bürgerkarte unterschrieben/unterstützt werden oder bei der Gemeinde / Magistrat: 

1. „Keine Impfpflicht“ (initiiert von RA von Scheer & Höllwarth mit bereits 100 000 Unterstützungserklärungen): 

https://keine-impfpflicht.at

2. „Impfpflicht-Abstimmung: NEIN respektieren!“ 

3. Volksbegehren „NEIN zur Impfpflicht“

WAS KANN ICH TUN? Szenarien

  • Ich werde von der Polizei angehalten
  • Ich bekomme eine Anzeige bzw. eine Mitteilung an die BH/ Magistrat
  • Ich bekomme eine Aufforderung per Brief, mich binnen einer Frist impfen/ nachimpfen zu lassen
  • Wenn ich das nicht mache, dann bekomme ich

a. ein Organstrafmandat –>

  • zahlen
  • nicht zahlen (= Rechtsmittel) –> Anzeige

b. eine Anzeige oder sofort einen Bescheid

Verständigung nach ca. 2 Wochen: Aufforderung zu zahlen; gegen diese Strafverfügung kann ich das Rechtsmittel des Einspruchs einbringen – binnen 14 Tagen ab Zustellung = Achtung Frist: Der Tag nach dem Tag der Hinterlegung des Briefes ist der 1. Tag!!

Kurzfassung

  • Ruhe bewahren.
  • Auf keinen Fall bezahlen!!
  • Einspruch: = Verwaltungsstrafverfahren –> Einspruch ausführen: Grund muss sein: Ich kann mir Strafe nicht leisten, sie ist mir zu hoch –> durch diese Begründung muss eine Verhandlung am Landesverwaltungsgericht stattfinden

keine Panik: früheste Strafen können ab 15.März ausgesprochen werden –> vorformulierte Muster auf der Homepage herunterladen


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